Haftungsrisiko Ewigkeitschemikalien
PFAS: überall und
unaufhaltsam
von Jasmin Oberdorfer, Wirtschaftsjournalistin
PFAS-Chemikalien kommen inzwischen in unzähligen Produkten zum Einsatz. Sie hinterlassen Spuren in der Umwelt und im menschlichen Körper. Die langfristigen Auswirkungen sind ebenso unklar wie der künftige Umgang mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien. Das wirft Fragen auf – auch in der Versicherungsbranche. Underwriter müssen geeignete Wege finden, um mit diesen schwer kalkulierbaren Risiken umzugehen.
Wer gern am Meer spazieren geht, kennt das: Wo die Wellen auf den Strand treffen, bilden sich oft Schaumberge. Die Füße versinken darin, Kinder spielen damit, und Hunde schnappen danach. Viele Menschen verbinden diesen Anblick mit Urlaub und Entspannung.
Was kaum jemand weiß: Vielerorts enthält der Schaum hohe Konzentrationen schädlicher PFAS-Chemikalien (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Zu diesem Ergebnis kam die Umweltschutzorganisation Greenpeace nach der Untersuchung von Meeresschaum an deutschen Küsten. Die Forschenden fanden in den Proben bis zu 160.000 Nanogramm der Chemikalien pro Liter. Zum Vergleich: Dänemark hat einen Grenzwert von 40 Nanogramm pro Liter für Badegewässer festgelegt. Die deutschen Proben überschritten diesen Wert um das 290- bis 3.777-fache.
Doch wie gelangen PFAS ins Meer? Seit Ende der 1940er-Jahre setzt die Industrie die synthetisch hergestellten Verbindungen aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften ein. Die auch als Ewigkeitschemikalien bekannten Stoffe finden sich in zahlreichen Produkten, darunter Regenjacken, Teflonpfannen, Zahnseide, Lippenstift, Pizzakartons, Herzschrittmacher und Silikondichtungen. Das Problem: Die zum Teil als gesundheitsgefährdend eingestuften Chemikalien sind kaum abbaubar und reichern sich immer weiter in der Umwelt an.
Das bereitet auch der Versicherungsbranche Sorgen, weil PFAS-bezogene Schadensfälle zu schwer kalkulierbaren Kosten führen könnten. Wir betrachten die PFAS-Thematik aus der Sicht von Wissenschaft, Recht, Industrie und Versicherungswirtschaft.
Beständig, toxisch, allgegenwärtig
Schätzungen zufolge sind mehr als 10.000 PFAS-Substanzen im Umlauf. „Wir unterscheiden drei Gruppen“, sagt Michaela Müller vom Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB. Erstens: Fluortenside, die unter anderem in Löschschäumen und Reinigungsmitteln vorkommen. Zweitens: Fluorpolymere, die in vielen Verbraucherprodukten verwendet werden. Und drittens: Fluorierte Gase, die in speziellen Industrieanwendungen zum Einsatz kommen.
Fluorgase spielen in der PFAS-Diskussion eine geringere Rolle, weil sie im Alltag wenig verbreitet sind. Fluortenside hingegen gelangen beispielsweise bei Löschübungen in die Umwelt, wo sie Böden sowie Gewässer belasten. Über das Trinkwasser oder über Nahrungsmittel wie Fisch und Gemüse reichern sie sich im menschlichen Körper an. Für vier PFAS hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 eine tolerierbare Aufnahmemenge von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche definiert. Denn einige Fluortenside stehen im Verdacht, den Stoffwechsel, das Fortpflanzungssystem und das Immunsystem zu schädigen sowie Krebs und Hormonstörungen zu fördern. Wegen dieser Gesundheitsgefahren wurden einzelne Fluortenside bereits verboten oder streng reguliert. Viele weitere PFAS sind noch nicht ausreichend auf ihre Toxizität untersucht.
Fluorpolymere weisen eine noch höhere chemische Beständigkeit auf als Fluortenside und gelten daher als etwas weniger problematisch. Müller gibt jedoch zu bedenken: „Es ist unklar, ob sich diese stabilen Verbindungen in ferner Zukunft nicht doch zu schädlichen Stoffen zersetzen.“
PFAS verstehen:
eine chemische Einordnung
PFAS – per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – sind synthetisch hergestellte organische Verbindungen aus unterschiedlich langen Kohlenstoffketten, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) klassifiziert jede Substanz als PFAS, die mindestens eine vollständig mit Fluor besetzte Kohlenstoff-Fluor-Bindung enthält. Die Chemikaliendatenbank PubChem listet fast sieben Millionen Substanzen auf, die dieser Definition entsprechen. Schätzungen zufolge sind mehr als 10.000 davon im Umlauf. Obwohl PFAS sehr unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, eint sie ihre extreme Stabilität: Sie bauen sich in der Umwelt kaum ab.
Chemische Struktur der
beiden häufigsten PFAS

Gerichtsverfahren nehmen zu
Seit einigen Jahren landen vor allem in den USA immer mehr Schadenfälle rund um PFAS vor Gericht. Betroffen sind neben PFAS-Herstellern auch PFAS-Anwender wie Feuerwehrausrüster, die Textil- und Papierindustrie sowie Konsumgüterhersteller. Die juristische Aufarbeitung erweist sich dabei als ausgesprochen komplex. „Es ist die Kombination aus chemischer Beständigkeit, allgegenwärtiger Nutzung und den teils toxischen Eigenschaften, die das Schadenrisiko von PFAS so besonders macht“, erläutert die Umweltanwältin Mirjam Büsch von der auf Produkt- und Umweltrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Franßen & Nusser.
In den meisten Klagen geht es um Umweltschäden, weil PFAS-haltige Substanzen in Boden und Wasser gelangt sind. PFAS-Produzenten wie der US-amerikanische Technologiekonzern 3M mussten sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten. In Belgien einigte sich das Unternehmen im Jahr 2022 mit den Behörden, 570 Millionen Euro in die Sanierung belasteter Böden rund um ein PFAS-Werk zu investieren. In einem Streit mit Wasserversorgern in den USA vereinbarte der Konzern ein Jahr später eine Zahlung von bis zu 12,5 Milliarden US-Dollar. Nicht zuletzt wegen der wachsenden Anzahl an Klagen hat 3M angekündigt, die PFAS-Produktion 2025 komplett zu beenden.
Bei PFAS-Schäden fällt es oft schwer, die Verursacher klar zu benennen. Dabei ist gerade die Kausalität zwischen Quelle und Schaden entscheidend für die Frage nach Haftung und Entschädigung. Vor Gericht spielen Umweltgutachten eine zentrale Rolle, um mögliche Eintragswege zu rekonstruieren. „Gerichte können sich auch auf Ursachenvermutungen stützen“, erklärt Büsch. Etwa wenn ein PFAS-verarbeitender Betrieb in der Nähe liege oder ein Brand mit PFAS-haltigem Löschschaum dokumentiert sei.
Noch schwieriger ist der Nachweis gesundheitlicher Folgen. „Eine wissenschaftlich belastbare Rückverfolgbarkeit gibt es derzeit noch nicht“, erklärt Müller. „Viele PFAS wirken nicht akut toxisch, sondern sammeln sich langsam im Körper an und können unterschiedlichste Krankheiten fördern.“ Trotz dieser Unsicherheiten gibt es erste Urteile: Der Oberste Gerichtshof in Schweden hat entschieden, dass mehr als 150 Einwohner im Süden des Landes einen Personenschaden erlitten haben – allein aufgrund stark erhöhter PFAS-Werte im Blut. Sie hatten über Jahre hinweg belastetes Leitungswasser getrunken und das städtische Wasserwerk verklagt. Ob daraus ein Anspruch auf Entschädigung folgt, müssen weitere Verfahren zeigen.
Eines ist sicher: Je engmaschiger Messungen erfolgen, umso überzeugender lassen sich künftig Zusammenhänge nachweisen. Darüber hinaus verbessern strengere Richtlinien die rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche. Aktuell sorgt ein Vorschlag für Aufsehen, den Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden im Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht haben: Sie wollen ein Verbot aller PFAS durchsetzen. Die EU prüft derzeit die Umsetzung des Vorstoßes im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH. Ziel ist, die gesamte Stoffgruppe zu regulieren und PFAS flächendeckend zu ersetzen. Dort, wo das noch nicht möglich ist, sollen Ausnahmen und Übergangsfristen greifen. Büsch: „Das Verbot wird sektorspezifisch geprüft – doch wegen des aufwendigen Prüfverfahrens wird es noch etwas dauern.“
Wie werden PFAS reguliert?
Weltweit
Mit dem Stockholmer Übereinkommen verpflichten sich 186 Staaten weltweit zur Regulierung langlebiger organischer Schadstoffe (engl.: persistent organic pollutants, POP). Der internationale Vertrag trat am 17. Mai 2004 in Kraft. Mit PFOS, PFOA und PFHxS sind dort auch drei PFAS-Untergruppen aufgeführt, deren Einsatz bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.
Europa
Die Europäische Union setzt das Stockholmer Übereinkommen durch die EU-POP-Verordnung 2019/1021 um, reguliert einige Stoffe jedoch abweichend. Hinzu kommen weitere spezifische EU-Verordnungen sowie nationale Regelungen mit Verboten, Beschränkungen und Höchstgehalten von PFAS im Trinkwasser, in Gewässern, Lebensmitteln und Verpackungen. Darüber hinaus sind mehrere PFAS-Untergruppen in der EU über die Chemikalienverordnung REACH geregelt. Aktuell läuft unter REACH ein umfangreiches Beschränkungsverfahren, das alle nicht-essenziellen PFAS in der EU weitgehend verbieten will.
Folgen für die Industrie
Ein generelles PFAS-Verbot hätte weitreichende Konsequenzen für die Industrie. Überall dort, wo PFAS zentrale Funktionen übernehmen, drohen teure Umstellungen, technische Rückschritte oder gar ein Produktionsstopp. Der europäische Verband der Maschinenbau-, Elektro-, und Metallverarbeitungsindustrie, Orgalim, warnt, ein weitreichendes Verbot der Chemikalien werde die Fähigkeit der Industrie „robuste und zuverlässige Produkte herzustellen, erheblich beeinträchtigen“. Denn in einigen Branchen gibt es schlicht noch keine Alternativen. Ein Beispiel ist die Medizintechnik. Hier kommen PFAS unter anderem in Schläuchen, Kathetern und Implantaten zum Einsatz. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle in Schlüsseltechnologien der Energiewende. Sie stecken in Membranen von Wasserstoff-Brennstoffzellen ebenso wie in Beschichtungen für Solarmodule.
Langfristig, schätzt Müller, werden sich immer mehr Unternehmen aus der PFAS-Produktion zurückziehen. Viele Produkte würden dadurch vom Markt verschwinden oder deutlich teurer – und damit weniger attraktiv. „Einige Firmen weichen auf andere PFAS-Varianten aus, viele suchen aber auch gezielt nach Alternativen“, erläutert die Wissenschaftlerin, die bei Fraunhofer Ersatzstoffe entwickelt.


Balanceakt zwischen Risiko und Schutz bei Versicherern
Die Versicherungsbranche beobachtet genau, wie sich die Gefahren durch PFAS, die wachsende Zahl an Klagen und neue Regulierungen entwickeln. Die Sorge wächst, dass PFAS-Fälle zu enormen finanziellen Belastungen in den Bilanzen der Versicherer führen könnten. Die Schäden betreffen dabei Sparten wie die Umwelt-, Produkt- oder Betriebshaftpflicht, aber auch die Arbeitgeberhaftpflicht oder D&O-Versicherungen.
„Das größte Risiko stellen Kontaminationen von Böden und Gewässern und damit verbundene, teure Sanierungen dar“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Viele dieser Belastungen schlummern dabei schon seit Jahren und oft Jahrzehnten in den Böden. Die zunehmende Sensibilität veranlasst nun nach und nach die Behörden zu entsprechenden Beprobungen – aufgrund von Erfahrungswerten gern in der Nähe von Industrieparks oder ehemaligen Militärflughäfen, da man gerade dort oft fündig wird.
Im Umgang mit den schwer kalkulierbaren PFAS-Risiken zeichnen sich derzeit in der Versicherungsbranche zwei grundsätzliche Strategien ab. Die eine besteht darin, sich als Versicherer zurückzuziehen und Risiken mit potenzieller PFAS-Exposition pauschal auszuschließen – aus Sorge, in problematische Schadenszenarien eingebunden zu werden. In den USA ist das bereits die Regel. Auch in den skandinavischen Ländern nehmen Ausschlüsse zu. Im deutschsprachigen Raum hingegen haben sich im Erst- und Rückversicherungsmarkt solche generellen PFAS-Ausschlüsse bis jetzt noch nicht durchgesetzt.
Die hier zu beobachtende Herangehensweise setzt auf Dialog und einen risikobasierten Ansatz, den auch die Deutsche Rück derzeit verfolgt (siehe Interview weiter unten). Erstversicherer ermitteln bei ihren Kunden potenziell exponierte Einzelrisiken und bewerten sie individuell. Dazu ist eine fundierte PFAS-Analyse nötig, zum Beispiel mittels Fragebögen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage, um das PFAS-Risiko gezielt im Einzelvertrag zu adressieren oder gegebenenfalls auszuschließen.

Der GDV hat jüngst eine Musterklausel für den Umgang mit PFAS erarbeitet. Sie schließt PFAS-Schäden in einem ersten Schritt vom Versicherungsschutz aus, enthält aber zugleich einen Absatz, in den Versicherer und Kunden Ausnahmen von dieser Regel aufnehmen sollen – beispielsweise unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch PFAS eingeschlossen werden. „Pauschale Ausschlüsse wären der falsche Weg“, betont Käfer-Rohrbach. „Trotzdem müssen Versicherer ihr Risiko begrenzen.“ Ihr Argument: „Je auskunftsfähiger die Industrie ist, desto eher kommen beide Seiten zueinander. Und desto eher sind Versicherer in der Lage, best- und weitmöglichst zu versichern.“
Auch gute Umweltschadenbilanzen, umfassende Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßiges Monitoring fließen in die Risikobewertung ein. Büsch sieht die Industrie hier auf einem guten Weg: „Viele Unternehmen gehen heute deutlich verantwortungsbewusster als vor einigen Jahren mit PFAS um und investieren in Schutzvorkehrungen und Anlagensicherheit.“
Nicht zuletzt möchte der GDV die versicherungsnehmende Industrie mit seiner Klausel dazu anspornen, PFAS durch unbedenklichere Stoffe zu ersetzen. Denn eines ist klar: Der Umgang mit PFAS wird in Zukunft nicht einfacher, und langfristig führt kein Weg daran vorbei, den Einsatz deutlich zu reduzieren.
Interview
„Wir sind nicht nur Risikoträger, sondern auch Unterstützer der Wirtschaft“
Viele Erst- und Rückversicherer setzen bei PFAS auf einen Dialog mit der Industrie. Thomas Schroer, Senior Manager in der Abteilung HUK/Spartenmanagement bei der Deutschen Rück, erläutert, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit dem komplexen Risiko gelingen kann.
Viele Versicherer vergleichen PFAS mit Asbest. Was halten Sie davon?
Der Vergleich greift zu kurz, da es wesentliche Unterschiede gibt. Bei Asbest ließ sich meist klar nachverfolgen, wo die Belastung entstanden ist. Außerdem stehen Krankheitsbilder wie die Asbestose eindeutig mit der Substanz in Verbindung. Bei PFAS sind solche Zuordnungen bislang kaum möglich. Bei einigen PFAS sind die Hinweise auf kausale Zusammenhänge jedoch so stark, dass es wohl nur eine Frage der Zeit ist, bis sich das ändert.
Wie geht die Deutsche Rück mit dem Thema PFAS um?
Wir nehmen das PFAS-Risiko sehr ernst. Wir besuchen Fachveranstaltungen, kennen die laufenden Klagen und stehen vor allem in regelmäßigem Austausch mit unseren Kunden, die wiederum mit verschiedenen Risikogruppen zusammenarbeiten. Wir können nachvollziehen, dass es verschiedene, gestufte PFAS-Exponierungen gibt und dass individuell darauf reagiert werden sollte. Gerade bei PFAS-Herstellern und auch -Verwendern könnten unter Umständen generelle Ausschlüsse angebracht sein. Wir erwarten von unseren Kunden insoweit eine exakte Risikoerfassung und -beschreibung. Bei allen anderen Unternehmen mit eher geringem oder indirektem PFAS-Bezug sollte überlegt werden, ob und wie solche Risiken verantwortungsvoll im Bestand geführt werden könnten. Zu denken wäre dabei beispielsweise an Hersteller im Bereich der Biotechnologie. Wenn neue Risiken wie PFAS entstehen, besteht unser erstes Ziel nicht darin, sie auszuschließen, sondern sie soweit wie möglich versicherbar zu machen. Denn wir als Versicherungswirtschaft sind nicht nur Risikoträger, sondern auch Unterstützer der Wirtschaft.
Wie sehen solche Ausschlussklauseln konkret aus?
Bevor ein Risiko vollständig ausgeschlossen wird, gibt es mehrere Möglichkeiten, es zu begrenzen. Ein Versicherer kann zum Beispiel angemessen hohe Selbstbehalte vereinbaren oder eine Deckelung einführen – etwa indem PFAS-Risiken zwar grundsätzlich eingeschlossen sind, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Auch die gezielte Mitversicherung von beispielsweise eher unproblematischen PFAS-Substanzen oder bestimmter Produktreihen ist möglich, so wie es auch der GDV-Ansatz vorsieht. Um Risiken zeitlich einzugrenzen, können Altlasten oder klar definierte Produktionszeiträume aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden. Ein Sonderfall gilt für das Geschäft mit USA- oder Kanada-Bezug, z. B. bei direkten Exporten dorthin. Dort sehen wir regelmäßig spezielle Regelungen zu PFAS, zumeist Ausschlüsse.
Wie wird sich das Thema weiterentwickeln?
Mit Blick auf die Industrie wäre es wünschenswert, den Einsatz von PFAS deutlich zu reduzieren und Ersatzstoffe zu finden. Für die Versicherungswirtschaft bleibt es derzeit schwer abzusehen, wie sich die Situation entwickelt. Wenn große Erst- oder Rückversicherungsanbieter beginnen, PFAS-Risiken generell auszuschließen, ziehen voraussichtlich weitere Versicherer nach und ein Dominoeffekt entsteht. Betrachten wir PFAS weltweit, dann sehen wir bereits jetzt bestimmte Regionen, in denen PFAS-Versicherungsschutz nicht mehr erhältlich ist. Trotz dieser Unsicherheit sehe ich gute Chancen für den im deutschen Markt favorisierten risikobasierten Ansatz – vorausgesetzt, wir gehen umsichtig mit dem Thema um und schützen uns als Branche durch individuell ausgearbeitete Verträge.