Titelfoto: Kö-Bogen in Düsseldorf, Vorzeigeprojekt in Sachen Städtebegrünung
Starkregenereignisse können insbesondere in dicht besiedelten Gebieten mit vielen versiegelten Flächen für große – und teure – Schäden durch Überflutungen sorgen. Aber es gibt Wege, den urbanen Raum resilienter gegenüber Stark- und Dauerregen zu machen. Ein wichtiger Faktor ist die Begrünung.
Die Katastrophe begann in Kopenhagen am 2. Juli 2011 gegen 19 Uhr. Ein Unwetter entlud ungeheure Regenmassen über der dänischen Hauptstadt. An manchen Stellen fiel innerhalb weniger Stunden die gleiche Regenmenge wie sonst in zwei Monaten. Ganze Straßenzüge wurden überflutet. Das Krankenhaus Rigshospitalet entkam nur knapp einer Evakuierung. Der Verkehr auf vielen Straßen stand bis zu drei Tage lang still. Der Schienenverkehr kam für eine Woche zum Erliegen. 50.000 Haushalte hatten eine Woche lang weder Wasser noch Heizung. Der massive Wolkenbruch kostete die Versicherungsbranche 6,2 Milliarden Dänische Kronen (rund 830 Millionen Euro), die Assekuranzen zählten rund 90.000 Schadenmeldungen.
Wissenschaftler der Universität Kopenhagen veröffentlichten im vergangenen Jahr eine Studie zu dem Unwetter. Das Ergebnis: Es gab eine klare Korrelation zwischen der Intensität des Wolkenbruchs und der Temperatur in der Atmosphäre vor seinem Auftreten. Die Studie belege, dass ein Jahrhundert menschengemachten Temperaturanstiegs das Risiko eines solchen Unwetters in Kopenhagen verdoppelt habe und dass dieses Risiko mit weiter steigenden Temperaturen weiterhin zunehme.
Auch viele andere Länder sind immer öfter von Starkregenereignissen betroffen. Beispiel Deutschland: Nach Angaben des Branchenverbands der Versicherungswirtschaft GDV war statistisch gesehen jedes zehnte Haus in den Jahren 2002 bis 2021 von Starkregen betroffen. Der Deutsche Wetterdienst geht davon aus, dass sich infolge des Klimawandels die Wahrscheinlichkeit für ein extremes Regenereignis wie die Flut im Ahrtal im Jahr 2021 bis zu neunmal erhöht hat.
Grund genug für Städte, das Regenwassermanagement prioritär anzugehen – und das gilt nicht nur für Deutschland. Meike Müller ist Geoökologin im NatCat-Center der Deutschen Rück in Düsseldorf. Sie beobachtet für die Rückversicherung Naturgefahrenereignisse und damit verbundene Risiken und sieht auch die Versicherungsbranche in der Pflicht. „Es gibt Möglichkeiten, die Folgen starker Regenfälle abzumildern, und die Versicherungsunternehmen sind in dieser Hinsicht Informationsmultiplikatoren.“ Müller sammelt gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im NatCat-Center Daten, analysiert diese und destilliert sie zu Risikoeinschätzungen. „Wir publizieren diese regelmäßig, denn es ist enorm wichtig, die notwendigen Hintergrundinformationen in die Breite zu tragen, um die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können.“
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Es gibt Möglichkeiten, urbane Räume künftig resilienter gegenüber starken Regenfällen zu machen. Eine große Rolle spielt dabei die Begrünung der Stadt, und zwar sowohl in der Fläche als auch an und auf Immobilien.
Im Gegensatz zu den nicht versiegelten Flächen außerhalb von Städten, auf denen Wälder, Felder und Wiesen den natürlichen Wasserkreislauf unterstützen, fällt Regen in der Stadt oft auf versiegelten Boden und kann nicht versickern oder gespeichert werden. „Der natürliche Wasserkreislauf ist in der Stadt gestört“, erklärt Prof. Stephan Pauleit, Inhaber des Lehrstuhls für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung an der Technischen Universität München, das grundlegende Problem. „Mit der Regenmenge ist die städtische Kanalisation dann immer häufiger überfordert. Kanalisation allein kann künftig nicht mehr die Lösung sein.“
Meike Müller, Geoökologin am NatCat-Center der Deutschen Rück: „Am Ende muss es darum gehen, in den Städten den natürlichen Wasserkreislauf wieder besser nachzubilden.“
Aber nicht nur entsiegelte und bepflanzte Flächen am Boden sind essenziell. Auch begrünte Dächer tragen ihren Teil zur Starkregen-Resilienz einer Stadt bei. „Dachbegrünung ist ein ganz wesentlicher Faktor, denn selbst sogenannte extensive Begrünung – also Pflanzen auf einer 10 bis 15 Zentimeter dicken Substratschicht – speichert erhebliche Mengen an Wasser. Es gibt verschiedene Untersuchungen, die zeigen, dass im Jahresdurchschnitt rund 70 Prozent des Regenwassers, das auf ein begrüntes Dach trifft, gar nicht zum Abfluss kommt, sondern verdunstet“, erklärt Pauleit den Effekt begrünter Dachflächen. Diese Zahl zeigt: Dachbegrünung ist ein sehr effektives Mittel, das Architekten künftig häufiger einsetzen können, um Städte für Starkregenereignisse zu rüsten. Außerdem, so Meike Müller, verbessern Pflanzen grundsätzlich das Mikroklima und haben durch Verdunstung und Schattenwurf einen kühlenden Effekt.
In Kopenhagen hat man aus dem schweren Unwetter von 2011 Konsequenzen gezogen und will nun noch weitaus mehr tun, als nur Dächer zu begrünen. Vielmehr wollen die Stadtplaner den natürlichen Wasserkreislauf wiederherstellen. Die dänische Hauptstadt hat nun einen sogenannten Wolkenbruchplan und will sich bis zum Jahr 2035 in rund 300 einzelnen Projekten zur Schwammstadt umbauen.
„Eine Schwammstadt funktioniert tatsächlich wie ein Schwamm“, erläutert Pauleit das Prinzip. „Statt Wasser zu kanalisieren und abzuleiten, kann eine Schwammstadt Wasser aufnehmen, speichern und dann mit Zeitverzögerung abgeben.“ Der wichtigste Baustein dafür ist neben der Begrünung von Fassaden und Dächern die Entsiegelung von Flächen.
Außerdem können vorhandene Grünflächen zu Mulden mit unterirdischen Versickerungssystemen umgestaltet werden. Sehr vereinfacht beschrieben funktionieren sie wie Wannen, die Wasser auffangen und mit Zeitverzögerung versickern lassen.
Stadtplanern und Architekten legt Wissenschaftler Pauleit eine Maßgabe für künftige Stadt- und Immobilienplanung besonders ans Herz. Es sei wichtig, die steigenden Niederschlagsmengen künftig immer mitzudenken. Was gut gegen Überflutungen ist, ist häufig gut für alle, die sich den Lebensraum Stadt teilen. „Eine Stadt mit gutem Regenwassermanagement ist auch eine Stadt, die ihren Bewohnern einen schöneren, luftigeren, grüneren Lebensraum bietet. Und genau das wollen die Menschen in der Regel, wenn man sie fragt.“ Und am Ende profitiert nicht nur der Mensch, sondern es eröffnen sich auch neue Lebensräume für Tiere wie Insekten und Vögel.
Welchen Einfluss hat der Maklermarkt auf die Biometrie-Produktstrategie der Lebensversicherer – und welche Rolle können die Rückversicherer spielen?
Im deutschen Lebensversicherungsmarkt hat der Bereich Biometrie eine bemerkenswerte Entwicklung genommen. Angefacht von spezialisierten Rating-Agenturen erlebt er seit etlichen Jahren einen scharfen Bedingungswettbewerb.
Mit immer neuen Deckungsverbesserungen und einer kontinuierlich verfeinerten Differenzierung der Berufsgruppen kämpfen die Versicherer um die bevorzugte Zielgruppe: Menschen, die nicht körperlich tätig sind. Sie werden als attraktive Risiken mit niedrigen Prämien umworben. Da außerdem zuletzt immer mehr Lebensversicherer ihre Aktivitäten im Bereich Biometrie verstärkt haben, um eine Alternative zum klassischen Altersvorsorgegeschäft aufzubauen, hat der Wettbewerb noch weiter zugenommen.
Beim Vertrieb gibt es fundamentale Unterschiede zum Altersvorsorgemarkt: Während hier nach wie vor die Ausschließlichkeit einer der wichtigsten Vertriebswege ist, wird das Biometrie-Geschäft von Maklern, Pools und großen Vertriebsgesellschaften dominiert. Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung werden mehrheitlich über diese Vertriebswege verkauft. Für Wachstum im Biometrie-Markt führt in Deutschland heute kein Weg an den Maklern vorbei.
Das Berufsunfähigkeitsgeschäft ist komplex und beratungsintensiv. Etliche Makler haben sich auf diesen Bereich spezialisiert und hier viel Know-how aufgebaut. Gleichzeitig ist die Position von Finanzvertrieben und Maklerpools stärker geworden. Als neugeschäftsstarke Vertriebswege wurden sie zu einem wesentlichen Treiber der Marktentwicklung, vor allem, was neue Bedingungen und neue Produkte anbetrifft.
Für die Versicherer ist es daher von elementarer Bedeutung, die Wünsche der unterschiedlichen Maklertypen in ihre Produktgestaltung und in ihre Vertriebsstrategie einzubeziehen. Versicherer, die neue Wachstumsquellen erschließen wollen, müssen versuchen, sich bei den Vermittlern mit innovativen Produkten, etwa für bislang vernachlässigte Zielgruppen, im umkämpften Biometriemarkt von der Konkurrenz abzuheben.
Wie können Rückversicherer sie dabei unterstützen? Basisangebote eines jeden Lebenrückversicherers sind neben dem Risikotransfer die Unterstützung in der Produkt- und Prozessentwicklung sowie die Bereitstellung von unterstützenden Tools. Die Herausforderungen in der Produktstrategie der Erstversicherer gehen heute jedoch weit darüber hinaus. Rückversicherer müssen für ihre Erstversicherungskunden im Grunde wie Strategieberater agieren. Wenn etwa ein Maklerversicherer neue Zielgruppen erschließen will, kann der Rückversicherer diese gemeinsam mit ihm identifizieren und dann auch gleichzeitig ein geeignetes Produktkonzept vorschlagen, um die Zielgruppen zu gewinnen. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Berücksichtigung der Bedürfnisse unterschiedlicher Maklertypen.
Das erweitert die bisherige Rolle der Rückversicherer erheblich. Sie stärken auf diese Weise den Servicegedanken, der in Märkten wie Deutschland und Österreich mittlerweile in der Lebenrückversicherung als Ergänzung zur traditionellen Bereitstellung von Kapazität eine immer größere Bedeutung gewinnt.
„Da die Verbreitung von Einkommensschutzprodukten stagniert, versuchen Lebensversicherer neue Zielgruppen zu gewinnen. Da sind kreative und vor allem praxisorientierte Ideen gefragt, die sich nahtlos in den Beratungsprozess integrieren lassen“, sagt Frank Schoenen, Abteilungsleiter Leben/Kranken Produktmanagement bei der Deutschen Rück. Er empfiehlt eine Strategieberatung, die unter anderem die Analyse des Produktportfolios, der Prozesse sowie auch der Vertriebsunterstützung umfasst. Kunden erhalten so konkrete Handlungsempfehlungen, die gemeinsam mit dem Rückversicherer umgesetzt werden können.
Zu diesem Zweck hat die Deutsche Rück ein umfangreiches Vertriebsnetzwerk aufgebaut, das einmalig am deutschen Rückversicherungsmarkt ist. Die enge Kooperation mit Maklern, Pools und Finanzvertrieben nutzt sie, um neue Produktkonzepte zu entwickeln. Hierzu zählt zum Beispiel die Absicherung des Gesundheitszustands von Kleinkindern – ein Produkt, das nach Analyse der Deutschen Rück so bisher im Markt noch nicht existierte.
„Mit den Experten aus dem Vertriebsnetzwerk diskutieren wir erste Ideen für neue Angebote und testen sie anschließend im unmittelbaren Austausch mit den Vermittlern“, erklärt Schoenen. „Dieses Netzwerk ist sozusagen unser ‚Testlabor‘ für neue Ideen – was hier bei den Vermittlern ankommt, setzen wir dann in konkrete Produktkonzepte um, die wir den Erstversicherern anbieten können.“
Die enge Einbeziehung von Maklern in die Produktgestaltung könnte auch für andere europäische Märkte interessant sein, in denen Makler eine wichtige Rolle im Biometrie-Geschäft spielen. „Die Einbindung der Vertriebe ist gleichermaßen wichtig für den Erfolg von Erst- und Rückversicherern“, so Schoenens Fazit. „Bedient ein Produkt nicht die Anforderungen und Wünsche des Vertriebs, verkauft es sich nicht. Etwas, das sich nicht verkauft, bringt dem Erstversicherer keine Prämien und dem Rückversicherer auch nicht.“
Der Krieg in der Ukraine hat auch für Unruhe unter Versicherern gesorgt: Decken die bisher üblichen Kriegsausschlussklauseln auch Cyberangriffe ab? Die Branche diskutiert intensiv neue Standards, die für mehr Klarheit sorgen sollen.
Als der Krieg Russlands gegen die Ukraine begann, entstanden Bilder, die der Vergangenheit anzugehören schienen: Panzer, die in Europa uneingeladen über Staatsgrenzen rollen. Dass es sich hier um einen Krieg handelt, war offensichtlich. Seither sind viele menschliche Opfer zu beklagen. Die Kriegshandlungen zerstören aber auch zivile Anlagen. Ein Raketenangriff auf ein Verteilzentrum des privaten ukrainischen Postdienstleisters Nova Poshta etwa verwüstete ein Terminal nahe Charkiw.
Aus Sicht von Versicherern ist klar definiert: Solche Schäden, die durch einen Krieg entstehen, sind nicht versichert. Das ist Kern des sogenannten Kriegsausschlusses in Versicherungsverträgen. „Der Ausschluss von Versicherungsleistungen im Falle von Kriegsschäden ist bei Sach- und technischen Versicherungen schon seit Jahrzehnten Standard“, berichtet Marc Steinbrecher, Abteilungsdirektor Fakultatives Sachgeschäft und Spartenmanagement Sach bei der Deutschen Rück.
Doch in eben diesen Klauseln liegt ein Problem, das spätestens seit dem vergangenen Jahr für Unruhe am Versicherungsmarkt sorgt. Denn es stellt sich die Frage: Was gilt eigentlich in der heutigen Zeit als Kriegsschaden – und was nicht? Wenn ein Panzer ein Gebäude zerstört, ist die Sache klar. Aber ist zum Beispiel auch ein Schaden, den eine mit einem Staat verbundene Hackertruppe gezielt in der IT-Infrastruktur eines Unternehmens anrichtet, Teil eines Krieges – und damit kein Versicherungsfall? Oder muss der Cyberversicherer wie für andere Hacker-Attacken und deren Folgen zahlen?
Klar ist: Im 21. Jahrhundert finden kriegerische Operationen auch im Cyberraum statt – und damit in einer Umgebung, die es bei der Formulierung der bisher verwendeten Kriegsausschlussklauseln in dieser Form noch nicht gab.
Dass kriegerische Handlungen nicht mehr allein am Boden, in der Luft und zu Wasser stattfinden, sondern zunehmend auch im Cyberraum, zeigt der Krieg in der Ukraine sehr deutlich: Analysten des CyberPeace Institutes in Genf haben allein bis Februar 2023 mehr als 1.100 Cyberattacken und -operationen in Verbindung mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine identifiziert und untersucht. Sie kommen zu dem Schluss, dass Cyberoperationen ein integraler Bestandteil dieses Krieges sind. Einige davon trafen bereits auch deutsche Institutionen und Unternehmen.
Kriege sind in der Regel feindselige Handlungen zwischen zwei Staaten. Es stellt sich versicherungsrechtlich also die Frage: Sind die Hacker staatliche Akteure, sind sie von staatlichen Akteuren zumindest koordiniert – oder sind sie gewöhnliche Cyberkriminelle? Diese Frage ist für die Versicherten zentral, denn „wenn auch nur der Hauch eines Verdachts besteht, dass der Angriff von staatlicher Seite mindestens unterstützt sein könnte, können Versicherer ihre Ersatzpflicht infrage stellen“, sagt Steinbrecher.
„Hier in Deutschland haben sich viele Versicherer in der Vergangenheit an den Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientiert und sie auch für die Cyberversicherungen übernommen“, so Steinbrecher, „allerdings – und das ist das Problem – wurden die Kriegsausschlussklauseln im Wesentlichen seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr geändert.“
Wörtlich heißt es in den Musterbedingungen des GDV: „Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.“
Auch Schäden durch politische Gefahren oder Terror sind nicht versichert, und auch für diese Fälle zählen die Musterbedingungen Beispiele auf. Von militärischen Cyberoperationen ist aber nirgends eindeutig die Rede. Deshalb überarbeitet der GDV derzeit seine Empfehlungen für eine neue Cyber-Kriegsausschlussklausel.
Marc Steinbrecher, Abteilungsdirektor Fakultatives Sachgeschäft und Spartenmanagement Sach bei der Deutschen Rück
International ist bereits seit einigen Jahren Bewegung in die Diskussion rund um einen Kriegsausschluss gekommen. Das Ziel ist eine Klausel, die reale Gefahren eines asymmetrischen Cyberkriegs abbildet. Ende 2021 hat etwa die Lloyd’s Market Association (LMA) eine Reihe neuer Standards veröffentlicht. Dabei soll der Leistungsausschluss im Kriegsfall auch auf staatlich beauftragte Cyberoperationen ausgeweitet werden – also auf Aktionen, die zwar nicht eindeutig einem staatlichen Akteur zuzuordnen sind, aber Teil kriegerischen Handelns sind. Die LMA schlägt mehrere Klauseln vor, um diesen Sachverhalt zu definieren. Ihnen gemeinsam ist: Staatlich initiierte Cyberangriffe gelten künftig als kriegerische Handlung und fallen damit unter den Kriegsausschluss.
Lloyd’s of London sieht in diesem Zusammenhang Unternehmen in der Verantwortung, ihre Cyberresilienz zu stärken. Und die Versicherungsbranche in der Position, Wissen und Strategien zu teilen. „Die Verantwortung kann nicht nur bei der Versicherungsbranche allein liegen. Es ist wichtig, dass wir als Kollektiv zusammenarbeiten, aufklären und auf intelligente Weise ein Bewusstsein für die mit dem Cyberspace verbundenen Risiken schaffen“, sagte Patrick Tiernan, Chief of Markets bei Lloyd’s of London, anlässlich des ersten Lloyd’s Cyber Summit im November 2022.
Ob Versicherer sich nun an den Vorschlägen des GDV oder den Standards der LMA orientieren, sei zweitrangig und Gegenstand ihres jeweiligen unternehmerischen Handelns, sagt Marc Steinbrecher. Entscheidend sei, dass die Akteure die wichtigen Eckpunkte nicht aus den Augen verlieren: „Sobald eine Cyberattacke von einem Staat, im Auftrag eines Staates oder in Anlehnung an einen Staat ausgeführt wird, muss das definitiv ein Ausschlusstatbestand sein. Besonders auch, wenn die Infrastruktur betroffen ist.“ Und dass auch durch Cyberangriffe ausgelöste Kollateralschäden eindeutig ausgeschlossen werden.
Bei aller Diskussion um Begriffe und Klauseln dürfe man aber eines nicht vergessen, sagt der Experte der Deutschen Rück: „Wir reden hier über einen kriegerischen Akt, also über einen Teil eines potenziell nicht nur das Vermögen, sondern Leib und Leben gefährdenden Tatbestands. Wenn das passiert, haben wir als Gesellschaft andere Probleme, als über Versicherungsleistungen streiten zu müssen.“ Auch aus diesem Grund sei es notwendig, sich innerhalb der Branche schnellstmöglich auf verlässliche Standards zu einigen.
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Veröffentlicht im Dezember 2023
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